Kann ich Mitglied werden ?

Prinzipiell kann jede natürliche Person Mitglied unseres Vereins werden.

Als Mitglied unseres Vereins haben Sie nicht nur Anspruch auf Bearbeitung Ihres Steuerfalles. Ihre Mitgliedschaft berechtigt Sie ganzjährig die Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen.

Dafür zahlen Sie einmal im Jahr einen Beitrag entprechend Ihrem Einkommen.

Im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten wir Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Zivildienstleistende, Pensionäre und Rentner, gem. der gesetzlichen Bestimmungen nach § 4 Nr. 11 StBerG, ausschließlich bei Einkünften aus

- nichtselbstständiger Arbeit einschl. Betriebsrenten, Pensionen und Unterhaltsleistungen

- gesetzlichen und privaten Renten

unter den vorgenannten Voraussetzungen auch bei

- Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen)

- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

- Sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgeschäfte)

sofern die Einnahmen hieraus 18.000 € bzw. 36.000 € im Fall der Zusammenveranlagung nicht übersteigen und keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze vorliegen.