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Steuern sparen mit doppeltem Haushalt – aber richtig!
Immer mehr Berufstätige sehen sich aufgrund gestiegener Mieten in den Metropolen gezwungen,
Wohnungen im Umland zu mieten. Sie müssen im Gegenzug häufig weite Arbeitswege in Kauf
nehmen. Laut Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) pendelten 7,1 Millio-
nen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 30 Kilometer 2022 zur Arbeit, 500.000 mehr als
im Jahr zuvor. „Besonders für Fernpendler kann es sich steuerlich lohnen, in Arbeitsnähe ein
Zimmer oder eine Zweitwohnung zu mieten. Dafür ist es wichtig, die Bedingungen zu kennen, damit ein
beruflich bedingter Zweithaushalt Steuerabzug bringt.
Nur wer länger als eine Stunde von seiner Hauptwohnung zur Arbeit fahren muss, kann eine
Nebenwohnung in Arbeitsnähe in seiner Steuererklärung abrechnen. Im Einzelfall prüft das Finanzamt
sehr genau, ob das so ist. So blieb kürzlich ein Pendler aus Münster auf seinen Kosten für Umzug,
Miete, Möbel und Heimfahrten seiner neu eingerichteten Zweitwohnung sitzen. Diese ist zwar von
seinem Büro nur ein Kilometer entfernt. Aber das Finanzamt erkannte die Ausgaben nicht an,
weil der Arbeitsweg von seiner Hauptwohnung lediglich 30 Kilometer beträgt.
Auch seine Klage vor dem Finanzgericht Münster hatte keinen Erfolg. Die Richter wiesen anhand des
Routenplaners von Google Maps nach, dass der Steuerpflichtige mit seinem Dienstwagen während des
Berufsverkehrs von der Hauptwohnung höchstens 50 bis 55 Minuten zur Arbeit fährt. Dass es mal länger
wegen Baustellen dauerte, fiel nicht ins Gewicht. Die Klage wäre erfolgreich gewesen, wenn er von der
Hauptwohnung zur Arbeit über eine Stunde oder mehr als 50 Kilometer hätte fahren müssen. Damit wäre die
Grenze zur Zumutbarkeit des täglichen Pendels überschritten gewesen und folglich ein doppelter Haushalt
anerkannt worden, bestätigt ein Schreiben der Finanzverwaltung.
In jedem Fall können Pendlerinnen und Pendler für den beruflichen Zweithaushalt eine Menge
Werbungskosten absetzen: Für die Unterkunft sind inklusive Nebenkosten maximal 1.000 Euro im Monat möglich.
Auch die Zweitwohnungsteuer zählt zu den Unterkunftskosten und fällt unter diese Grenze.
Das hat jüngst der Bundesfinanzhof entschieden.
Zusätzlich können die Ausgaben für den Umzug, das Renovieren und die nötige Einrichtung,
zum Beispiel für Möbel, Teppich, Kühlschrank und andere notwendige Einrichtungsgegenstände angesetzt werden.
Dazu kommen in den ersten drei Monaten bis zu 28 Euro Verpflegungspauschale pro Tag. Darüber hinaus
rechnen Pendler die wöchentlichen Heimfahrten zum Erstwohnsitz ab: Bis 20 Kilometer der einfachen Entfernung
gibt es je Kilometer 30 Cent und ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Alternativ sind die Ticketkosten für Bus oder
Bahn absetzbar.
Alle Werbungskosten für den zweiten Haushalt sind ab 2023 in die „Anlage N - Doppelte Haushaltsführung“ einzutragen.