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Verliebt, verlobt, verheiratet – die erste gemeinsame Steuererklärung!

20.03.24

Frischvermählte sollten ihre erste gemeinsame Steuererklärung nicht auf die lange Bank 
schieben. Ihnen kann eine beträchtliche Steuerersparnis winken. Denn mit der sogenannten
Zusammenveranlagung kommt bei ihnen der günstige Splittingtarif wie bei allen anderen Ehen
und eingetragenen Lebenspartnerschaften zum Zuge. Selbst, wer sich am letzten Tag des
vergangenen Jahres das Ja-Wort gegeben hat, kann vom Splittingtarif für 2023 profitieren. Ihnen steht es
aber frei, auch einzeln nach dem Grundtarif veranlagt zu werden.

Welche Vorteile bringt der Splittingtarif? Insbesondere Ehepartner bzw. Lebenspartner
mit unterschiedlich hohem Einkommen profitieren davon. Je größer der Unterschied zwi-
schen den Einkünften der Partner, desto größer ist der Steuervorteil. Am größten ist der
Splittingeffekt bei Alleinverdiener-Ehe.

Beispiel: Erzielte die Ehefrau 2023 einen Bruttoarbeitslohn von 45.000 Euro und verdiente
ihr Mann als Werkstudent 15.000 Euro, dann beträgt die Steuerlast 5.534 Euro. Das sind
immerhin 893 Euro weniger, als wenn jeder für sich eine Steuererklärung einreicht. Ver-
dient aber die Ehefrau 35.000 Euro im Jahr und der Mann 25.000 Euro, schmilzt der Split-
tingvorteil auf 64 Euro. Verdienen beide gleich viel, gibt es keinen Unterschied gegenüber
der Einzelveranlagung.

Den Splittingtarif beantragen Verheiratete oder Verpartnerte im Hauptvordruck ihrer ge-
meinsamen Steuererklärung. In den jeweiligen Anlagen geben sie ihre Sonderausgaben
wie Spenden und Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungen wie Krank-
heitskosten und Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen an. Die Aufwendungen
werden den Ehegatten gemeinsam zugerechnet, unabhängig davon, wer die Kosten tat-
sächlich getragen hat. In einigen Fällen kommt es auch zur Verdoppelung von Frei- oder
Pauschbeträgen, beispielsweise beim Sparer-Pauschbetrag. Zusammenveranlagte Ehe-
partner können bis zu 2.000 Euro an Zinsen, Dividenden und anderen Kapitaleinnahmen
im Jahr steuerfrei einstreichen. Wem die Zinsen gutgeschrieben wurden, spielt dabei keine
Rolle.

Nur die Jobkosten werden für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer getrennt in der
Anlage N berücksichtigt. Vom Bruttoarbeitslohn jedes Ehegatten wird jeweils mindestens
der Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen.

Ist die gemeinsame Steuererklärung immer die beste Wahl? Nein, nicht automatisch.
Manchmal kann es günstiger sein, wenn jeder Partner seine eigene Steuererklärung
macht. Das ist häufig der Fall, wenn einer der beiden Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder
eine Abfindung in dem jeweiligen Steuerjahr erhalten hat. Eheleute sollten
jedes Jahr aufs Neue vergleichen, welche Veranlagungsform für sie am günstigsten ist.