Steuererklärung - Anlage K (Kind)
Anlage K (Kind)
Bereits seit dem Jahr 2009 ist grundsätzlich auch für Kinder die Steuer-Identifikationsnummer in der Steuererklärung anzugeben. Denken Sie also bitte bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung daran, die Identifikationsnummern Ihrer Kinder mit anzugeben. Diese wurde Ihnen automatisch per Post, nach Geburt Ihres Kindes zugeschickt. Sollten Sie die steuerliche Identifikationsnummer nicht mehr vorliegen haben, so kann sie erneut angefragt werden. Dabei gibt es drei Möglichkeiten, die Steuer-ID anzufordern:
- Sie füllen das Formular Mitteilung der Steueridentifikationsnummer auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern aus.
- Sie schreiben eine E-Mail an info@identifikationsmerkmal.de und bitten darum, dass man Ihnen die Steuer-Identifikationsnummer erneut mitteilt.
- Sie wenden sich per Brief an das Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 3, 53221 Bonn.
Folgende Angaben müssen Sie mitschicken, um die Steuer-ID erneut ausgestellt zu bekommen:
- Name
- Vorname
- Adresse
- Geburtsort
- Geburtsdatum