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Arbeitnehmer-Steuererklärung

15.06.23

Viele Bürger sitzen auch in der schönen Jahreszeit am Schreibtisch, um ihre Steuererklärung zu erstellen, wenn dies nicht die Berater in einem Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater für sie erledigen. Gleichzeitig stellt die Finanzverwaltung fest, dass ihre Arbeit bei immer weniger Personal stetig zunimmt.

Die zunehmenden Fallzahlen liegen nicht am komplizierten Arbeitnehmersteuerrecht, sondern sind unter anderem ein Abbild der Vollbeschäftigung. Auch die stetige Zunahme der Steuererklärungen von Rentnerinnen und Rentnern lässt die Fallzahlen ansteigen. Solange kein Steuereinbehalt auf die Renten erfolge, kann sich daran nichts ändern.  

Es wird darauf hingewiesen, dass die Lohnsteuer neben der Umsatzsteuer die größte Einnahmequelle des Staates darstellt und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits deshalb ein Recht auf eine faire Besteuerung haben. Um den Aufwand für beide Seiten gering zu halten, müssen bereits seit 2017 keine Belege mehr eingereicht werden, sondern nur noch dann, wenn das Finanzamt ausdrücklich dazu auffordert. Bei der Auswahl der Prüffälle hilft der Finanzverwaltung ein ausgeklügeltes elektronisches Risikomanagement. Die Anforderung von Belegen ist in vielen Fällen plausibel, so die Beobachtung des Verbandes. Die Belege können dann als digitales Dokument per Elster eingereicht werden und verursachen damit auf beiden Seiten nur geringen Aufwand. In der Mehrzahl der Fälle werden jedoch ohnehin keine Belege mehr angefordert. Außerdem werden fast 20 Prozent der Arbeitnehmer-Steuererklärungen vollständig automatisiert bearbeitet.

Mit dem digitalen Steuerbescheid DIVA schließt sich der Kreis. Damit werden die digitalen Prozesse weiterentwickelt und mittlerweile werden viele Fälle vollständig elektronisch zu den Finanzämtern und von diesen wieder zurück übermittelt.

Sehr viele Steuererklärungen werden im Übrigen nicht wegen beruflicher Aufwendungen eingereicht, sondern zur Berücksichtigung der familiären Situation, aufgrund gezahlter Lohnersatzleistungen, geförderter Altersvorsorge, Alterseinkünften oder anderer Einkünfte. 

Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die ihnen zustehende Steuererstattung nicht mehr geltend machen dürfen, ist dies zutiefst ungerecht. De facto handelt es sich um Steuererhöhungen. Wichtig ist, dass diejenigen entlastet werden, die tagtäglich leistungsbereit und engagiert unsere Volkswirtschaft voranbringen. Für diese muss die Finanzverwaltung weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.