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Steuerbonus für den Frühjahrsputz

27.04.23

Wer seinen Garten oder seine Wohnung verschönern lassen möchte, kann Steuern sparen. Allerdings nur, wenn die Rechnung der beauftragten Firma nicht bar, sondern per Überweisung bezahlt wird. „Viele denken nicht daran und verschenken dadurch einen Steuerabzug“, erinnert Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL).

 

So viel Steuerabzug ist möglich

 

 

Bevor der Frühjahrsputz losgeht, sollten Steuerpflichtige wissen, ob die Kosten zu den haushaltsnahen Dienstleistungen oder zu den Handwerkerarbeiten zählen. Denn für beide Aufwendungen gibt es unterschiedliche Höchstbeträge: „Für haushaltsnahe Dienstleistungen wird maximal 4.000 Euro Steuerabzug gewährt, für Handwerkerleistungen bis zu 1.200 Euro“, erläutert Jana Bauer. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeiten im Haushalt oder auf dem Grundstück des Steuerpflichtigen ausgeführt werden.

 

Gartenarbeiten können auch Handwerkerkosten sein

 

Jana Bauer empfiehlt: „Um die Höchstbeträge maximal auszuschöpfen, sollte klar sein, welche Arbeiten jeweils den Abzugsposten zuzuordnen sind.“ Der Bonus für Handwerkerleistungen ist mit maximal 6.000 Euro Ausgaben schneller ausgeschöpft als der für haushaltsnahe Dienstleistungen mit insgesamt 20.000 Euro im Jahr. Generell zählen davon 20 Prozent der Lohn, Fahrt- und Maschinenkosten einschließlich der darauf anfallenden Umsatzsteuer. Außen vor bleiben Materialkosten wie für Muttererde oder Pflanzen.

 

Die reine Gartenpflege wie Rasenmähen, Baumfällen, Unkrautjäten, Pflanzen und Laub entfernen, gehört zu den haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich dem Grünschnitt, den die Gartenfirma als Nebenleistung entsorgt.

 

Wird der Garten um- oder neugestaltet, sind die Aufwendungen als Handwerkerleistungen begünstigt. Dasselbe gilt, wenn die Fachleute einen Carport bauen, die Wege neu pflastern, einen Zaun errichten, die Terrasse überdachen oder Insektenschutzgitter anbauen.

 

Sämtliche Reinigungsarbeiten wie das Säubern des Gehwegs vor dem Wohngrundstück, das Reinigen der Abflussrohre oder das Fensterputzen sind wiederum haushaltsnahe Arbeiten.